Bernhard Peter
Wappen auf Flaggen und Fahnen, Fahnen in Wappen

Begrifflichkeiten:
Was die korrekte Verwendung der Begriffe so kompliziert macht, ist die Vermengung mehrerer Kriterien. So gibt es Begriffe, die die einzelnen Ausprägungsformen nach ihrer individuellen Bedeutung unterscheiden, nach ihrem Zuschnitt, nach ihrer Aufhängung, nach ihrer Verwendung und nach ihrer Form, und um das noch komplizierter zu machen, haben sich die Bedeutungen im Laufe der Geschichte auch noch gewandelt.

Fahne: Eine Fahne (das Wort ist abgeleitet vom althochdeutschen Wort "fano", mittelhochdeutsch "vane" = Tuch) im weiteren Sinne bezeichnet das eine Gemeinschaft kennzeichnende, an einer Stange (Fahnenmast, Fahnenstock) befestigte Tuch, meist rechteckig in der Form. Im umgangssprachlichen Gebrauch wird Fahne oft synonym für Fahne einerseits und Flagge andererseits, sozusagen als Sammelbegriff gebraucht. Im engeren Sinne ist eine Fahne ein besonders kostbar gearbeitetes, reichverziertes und ggf. besticktes Einzelstück, ein fest mit dem tragenden Stock verbundenes Unikat, das identitätstragend für die Gemeinschaft ist und nicht einfach durch ein anderes Tuch ausgetauscht werden kann, weil die Gemeinschaft eine hohe emotionale Bindung an dieses Einzelstück besitzt, insbesondere wenn damit eine gemeinsame Geschichte oder ein gemeinsames Erlebnis verbunden ist. Die Fahne ist eine Einheit aus Fahnenstange und daran befestigtem Fahnentuch. Typische Beispiele sind Fahnen der Zünfte, der Regimenter (Truppenfahne, Feldzeichen), von Schützenvereinigungen, von kirchlichen Organisationen oder von Vereinen. Insbesondere im militärischen Bereich hat die Fahne immer eine enge Nähe zu Feldzeichen gehabt. Sie wurde feierlich verliehen, ist sehr eng mit der Gemeinschaft verbunden und teilt ihr Schicksal symbolhaft. Der Verlust einer Fahne ist eine besondere Schmach, ebenso wie die Eroberung einer fremden Fahne ein Sieg ist.

Flagge: Auch Flaggen (das Wort wurde erst Anfang des 17. Jh. geprägt) sind Identifizierungs- und Unterscheidungszeichen in Tuchform, doch typischerweise werden sie fliegend an einer Flaggenleine gehißt und sind nicht dauerhaft mit dem tragenden Stock oder senkrechten Mast verbunden. Sie sind weniger kostbar gearbeitet und vollkommen austausch- und ersetzbar, wenn sie verschlissen sind. Die Identifikation der Gemeinschaft mit der Flagge erfolgt mit den Inhalten, nicht mit dem bestimmten symbolbeladenen Stück Stoff wie bei einer Fahne im engeren Sinn. Daher ist eine Flagge auch beliebig multiplikabel, weil die Bedeutung nicht an einem speziellen Stück hängt. Inhaltlich hat die Flagge eine größere Nähe zu heraldischen Inhalten als die Fahne und dient als Fläche, um ein Wappen oder nur die Hauptfarben desselben oder beides weithin sichtbar zu machen.

Banner: Im Mittelalter war ein Banner ein hochrechteckiges, maximal quadratisches, heraldische Inhalte tragendes Tuch, das an einer seitlich am Liekteil befestigten Stange getragen wurde, und dessen heraldische Längsachse parallel zum Schaft verlief, im Gegensatz zum Gonfanon (siehe dort). Das Wort kennzeichnet heute jedoch eine Befestigungsart des Tuches. Eine Bannerflagge ist vom Wesen her eine meist hochrechteckige Flagge, hängt aber als Primärbefestigung an einem waagerechten Querstab und nicht unmittelbar an einem senkrechten Mast, der aber mittelbar der Sekundäraufhängung dienen kann, entweder als senkrechter oder waagerechter oder schräggestellter Flaggenmast oder Flaggenstock. Aber auch Fahnen können in Bannerart aufgehängt sein, typischerweise ist das bei Kirchenfahnen zu beobachten.

Panier: frühneuhochdeutsch Form vom mittelhochdeutschen Wort "banier(e)", synonym zu Banner, heute veraltet und nur noch in poetischer Sprache gebräuchlich ("Erfolg sei unser Panier!") oder in Redensarten ("etwas auf sein Panier schreiben", "das Hasenpanier ergreifen").

Hängeflagge: Das ist eine Flagge, aber kein Banner, es ist vom Wesen her eine hochrechteckige Flagge, sie wird mit zwei Schnüren an einem horizontalen Element (Balkon, Fensterbank, Stock) aufgehängt, also fliegend gesetzt, und sie besitzt keinen waagerechten Querstab als Primärbefestigung, kann aber einen Stock als Sekundärbefestigung haben. Eine Hängeflagge ist also mit keiner ihrer vier Liekkanten an einem Stab, Stock oder Mast fixiert, nur mit Leinen an ihren beiden oberen Ecken abgespannt.

Auslegerflagge (Galgenflagge): Wie beim Banner kennzeichnet der Begriff eine bestimmte Befestigungsart. Das Tuch ist an zwei Seiten befestigt, einmal mit der Liekseite seitlich am Flaggenmast und zusätzlich oben an einem im rechten Winkel an ersterem befestigten Querausleger. Der Vorteil einer solchen etwas sperrigen Befestigung ist, daß die bildlichen Inhalte des Tuchs auch bei Flaute sichtbar sind. Umgekehrt kann es bei Starkwind problematisch sein, weil die freie Bewegung des Tuches stark eingeschränkt ist.

Gonfanon: Ein Gonfanon ist ein langrechteckiges Tuch, das mit seiner Schmalseite an einer Lanze befestigt ist und lang abweht. Es gehört zur typischen Ausrüstung mittelalterlicher Reiterheere. Das fliegende Ende kann mehrere Zipfel (spitz zulaufend) oder Lätze (rechteckigen Zuschnitts) aufweisen. Gonfanons kamen bereits in vorheraldischer Zeit vor und wurden mit Entwicklung des Wappenwesens zur gerne aufgegriffenen Projektionsfläche heraldischer Inhalte. Das Gonfanon ist eine typische Kampfausstattung in Schlacht und Turnier, im Gegensatz zum zeremoniellen Gonfalon (s. u.). Typischerweise verläuft die heraldische Längsachse im rechten Winkel zur Fahnenstange bzw. Lanze. Der Unterschied zum Banner in seiner mittelalterlichen Bedeutung ist die andere Hauptrichtung des Rechtecks und die andere Lage der Längsachse der heraldischen Inhalte.

Kirchenfahne (Gonfalon), eine bei zeremoniellen Anlässen der katholischen Kirche benutzte Fahne besonderer Machart. Sie wird an einer Querstange an mehreren Ringen oder Stoffschlaufen wie ein Banner aufgehängt und hängt von dieser senkrecht herunter. Unten ist sie mehrfach (meist zweimal) eingeschnitten, so daß drei Lätze (besserer Ausdruck: Hängel, auch: Lappen) entstehen, die unten mit Fransen besetzt sein können. In der Regel ist der mittlere Hängel länger als die beiden seitlichen gleicher Breite. Vom Gonfalon leitet sich auch der Titel eines Gonfaloniere delle Chiesa ab, eine vom Papst verliehene Würde der katholischen Kirche, zu deutsch Bannerträger der Kirche.

Stander: Die Form eines Standers ist typischerweise dreieckig, vom Typ her handelt es sich um eine Flagge, die an vertikaler Befestigung (Leine) gehißt wird. Stander werden in drei Bereichen verwendet, zum einem im militärischen Bereich als Rangflagge, im Sportbereich (insbesondere im Segelsport) als Vereinsstander und im Signalwesen als Signalflaggen. Ein Doppelstander ist als Sonderform schwalbenschwanzartig eingeschnitten und weist auf der Flugseite zwei Zipfel auf. Ein Stander kann auch als Hoheitszeichen auf Kraftfahrzeugen verwendet werden.

Wimpel: Das sind kleine, dreieckige oder länglich-trapezförmige Flaggen, die meist zum Schmuck des öffentlichen Raumes dienen, insbesondere in großer Anzahl, wobei die Inhalte meist schlicht sind. Im militärischen Bereich dienen sie als Kennzeichen militärischer Einheiten. Im Vereinswesen dienen sie ebenfalls als kleine dreieckige Kennzeichen. Aber auch lange, schmale Flaggen, deren auswehende Breite um ein Vielfaches größer als die Höhe ist, werden Wimpel genannt (Topp-Wimpel bei Schiffen z. B.).

Standarte: Ein besonders schwammiger Begriff im Fahnenwesen, der eine ziemliche Bedeutungsentwicklung erfahren hat. Ursprünglich war es eine als Feldzeichen verwendete Fahne oder ein Fahnenbanner (an einem Querholz befestigt). Dann verlagerte sich der Begriff in den Bereich der Hoheitszeichen von Staatsoberhäuptern, wodurch inhaltlich der Wechsel zur Eigenschaft einer Flagge erfolgte. Als Standarte bezeichnet man heute die Hoheitsabzeichen auf den Kotflügeln von Staatskarossen, wenn die Insassen hohe Amtsträger sind, typischerweise Staatsoberhäupter und Diplomaten. Dabei muß das Material nicht notwendigerweise Tuch sein, es kann auch ein festes, fahrtwindbeständiges Schild sein.

Schwenkel (Zagel): ein langer, latzförmiger oder spitz zulaufender Fortsatz oder Zipfel am oberen Flugteil eines Banners (in seiner früheren Bedeutung), der mitunter ein Vielfaches der Länge des ursprünglichen Tuches erreichen kann. Er kann farblich abgesetzt sein oder aber die Farbe des Haupttuches fortsetzen.

Korrekte Verwendung:
Während man bei einem Wappen die Motive nur vorne, dem Gegenüber zugewandt, aufgemalt hat, wodurch sich rechts und links klar, wenn auch entgegen der üblichen optischen Wahrnehmung, definieren lassen, lassen sich Flaggen von beiden Seiten betrachten. Der dünne Stoff und das Farbdruckverfahren verbieten zudem meist eine unterschiedliche Einfärbung von Vorder- und Rückseite, so daß sich die Frage stellt: Welche Seite ist die richtige, wo ist rechts und links?

Bei einer an einer vertikalen Stange befestigten Flagge gilt daher immer: Heraldisch rechts ist die Liekseite; der Bezugspunkt für die Blasonierung ist die Stange. Das heißt, wenn das Wappentier ein Löwe in normaler Position ist, springt er vorne wie hinten die Stange an und wird beidesmal als rechtsgerichtet bezeichnet. Im obigen Bild ist der Löwe Flanderns korrekt und als rechtsgerichtet anzusehen, weil er in Richtung auf den Flaggenmast aufspringt. Wenn zwei Flaggen nebeneinander stehen an zwei Masten, die eine weht rechts ab, die andere links, sehen wir zwar eine unterschiedliche Reihenfolge, sie ist aber in Bezug auf die Stange dennoch inhaltlich gleich. So ist die französische Trikolore immer blau-weiß-rot, und nicht nur bei Nordwind, hingegen bei Südwind auf einmal rot-weiß-blau. Der blaue Farbstreifen ist immer an der Liekseite, der rote Streifen ist immer an der Flugseite. So ist die Abfolge der senkrechten Streifen in der belgischen Flagge im obigen Bild auch korrekt schwarz-gelb-rot, vom Mast nach außen gelistet.

Doch keine Regel ohne Ausnahme: für die Schweizer Kantone Luzern, Schwyz und Tessin gilt das nicht, die Flaggen von Luzern und Tessin sind im Vergleich zum Wappen um 90° gedreht, die von Schwyz ist gespiegelt.

So gilt auch allgemein, daß zwei Fähnchen in einer Helmzier, bei denen das eine Tuch nach rechts, das andere Tuch nach links abweht, bei identischer Blasonierung ein umgekehrtes, jedoch in Bezug auf die Stange identisch gerichtetes Bild zeigen. Und umgekehrt werden spiegelbildliche Fähnchen durch einen gemeinsamen Blason abgedeckt; die Reihenfolge der Inhalte ist relativ zur Stange festgelegt, nicht absolut im Raum.

Korrekte Beschreibung von Flaggen:
Es gelten viele heraldische Grundsätze, aber Wappen und Flaggen werden nicht generell gleich behandelt, gewohnte heraldische Gepflogenheiten können nicht immer 1:1 übertragen werden. Im Flaggenwesen sind einige Dinge möglich (und notwendig), die der traditionellen Heraldik völlig fremd sind. Wie bei Wappen beginnt man mit der Beschreibung jedenfalls heraldisch oben rechts, also oben am Flaggenstock. Statt von Teilungen, Spaltungen, Balken und Pfählen spricht man aber lieber von waagerechten oder senkrechten Teilungen, und mit den Begriffen Lieksaum, Liekteil, Flugsaum, Flugteil kann man zusätzlich die Lage von Objekten auf dem Tuch definieren, häufig besser als mit den Begriffen rechts und links. Man kann Flaggen auch mit heraldischen Schraffuren wiedergeben, wobei der Flaggenstock oder Flaggenmast die Bezugsachse bildet.

Bei der Beschreibung von Flaggen ist es im Gegensatz zur Heraldik Usus, der textilen Grundlage entsprechende Farbbezeichnungen "weiß" statt "silber" und "gelb" statt "gold" zu verwenden, während man in der Heraldik lieber die Metalle beim Namen nennt. Deshalb werden hier bei Flaggen die Adjektive "weiß" und "gelb" benutzt, bei Wappen jedoch "silber" und "golden", auch wenn sie auf der Fahne in "weiß" und "gelb" umgesetzt werden. Ausnahme: Im Grundgesetz ist die Nationalflagge Deutschlands mit der Angabe schwarz-rot-gold definiert - auch wenn ihre Darstellung schwarz-rot-gelb ist. Die in der Heraldik übliche Farbregel ist bei Flaggen nicht streng anzuwenden, wiewohl ein Kontrastreichtum auch hier wünschenswert ist.

Weiterhin gibt es in der Heraldik stets unnuancierte Farben, und verschiedene Farbtöne spielen keine Rolle. Es sind immer klare, eindeutige Farben zu wählen, weder zu hell noch zu dunkel, und keine Zwischenfarben, sondern eindeutiges Blau, Rot etc. In der Vexillologie aber ist der Farbton festgelegt, was außerhalb der heraldischen Beschreibbarkeit liegt und eine Abbildung erfordert.

Bei Wappen ist letztendlich der Blason entscheidend, und dieser Blason kann unterschiedlich künstlerisch umgesetzt werden: Ein Blason (Text) - viele mögliche Aufrisse. Diese Möglichkeit besteht bei Flaggen nicht, was stets eine Definition per graphischer Darstellung erfordert, um eindeutig und richtig zu sein: Die definierende Abbildung ist verbindlich.

Wenn Flaggen, Standarten etc. Bestandteile eines Wappens sind, folgen die Beschreibungen der in der Heraldik üblichen Wortwahl.

Wappen auf Flaggen, Fahnen und Bannern: Beispiele für kommunale Flaggen:
Die häufigste Verwendung von Wappen auf Flaggen spielt sich in der kommunalen Vexillologie ab. Bei der offiziellen, insbesondere bei der internationalen Beflaggung (z. B. am Tag der Arbeit (1.5.), am Europatag (9.5.), am Verfassungstag (23.5.), am Tag der deutschen Einheit (3.10.) etc.) kommen Gemeindeflaggen jedoch häufig nicht zur Geltung, weil sie hinter den Flaggen der Vereinten Nationen, des Europarates, ggf. ausländischen Flaggen, der Bundesflagge, der Landesflagge oft mangels Masten in ausreichender Anzahl zurückstehen müssen. Am besten findet man daher kommunale Wappenflaggen bei Beflaggungen wie bei Stadtfesten oder örtlichen Festen und Jubiläen, oder an kirchlichen Feiertagen wie Fronleichnam.

 

Abb. links: Bannerflagge von Wolken (Landkreis Mayen-Koblenz). Die rot-weiße Flagge trägt das Kommunalwappen, das in Rot eine auf einem schwarzen Dreiberg stehende Eiche mit acht weißen Blättern und ebensolchen Früchten zeigt. Hier sind Stamm und Äste der Eiche ebenfalls schwarz wiedergegeben. Die Farben des Tuches greifen die Hauptfarben des Schildes auf und sind zugleich die Farben von Kurtrier, der ehemaligen Landesherrschaft. Abb. rechts: Bannerflagge von Bassenheim (Landkreis Mayen-Koblenz). Die rot-weiß geständerte und in der Mitte mit einem Schildchen belegte Flagge ist eine auf ein rechteckiges Tuch vergrößerte Darstellung des am 18.2.1936 verliehenen Kommunalwappens, welches zwölffach rot-weiß geständert und mit einem großen roten Herzschild belegt ist, welcher einen gelben Reichsapfel zeigt. Die Ständerung ist identisch mit dem Wappen der den Ort prägenden Adelsfamilie der Waldbott von Bassenheim, und der Reichsapfel soll für die Reichsunmittelbarkeit stehen, eine mehr als unglückliche Wahl, weil historisch der Reichsapfel im Wappen das Zeichen für das Erz- bzw. Erbamt des Erz- bzw. Erbtruchsessen ist. Bei dieser Flagge handelt es sich um eine echte Wappenflagge, bei der das Wappen selbst auf die rechteckige Form extrapoliert wird..

 

Abb. links: Bannerflagge von Ochtendung (Landkreis Mayen-Koblenz). Sie zeigt auf rotem Tuch ein durchgehendes weißes Kreuz und ist in der Mitte belegt mit dem Kommunalwappen, in Weiß ein rotes, durchgehendes Kreuz, welches von vier schwarzen Ringen bewinkelt ist. Das alte Wappen von Kurtrier, zu dem das bereits 963 genannte Ochtendung sieben Jahrhunderte lang gehört hatte, bildet die Grundlage für das Wappen und wird in invertierter Form auf dem Bannertuch bis zum Rand fortgeführt. Die vier Ringe stehen für die alte Thing- oder Gerichtsstätte im Maifeld. Abb. rechts: Bannerflagge von Meisenheim am Glan (Landkreis Bad Kreuznach). Das Tuch ist von Weiß, Gelb und Rot geteilt und halbgespalten und im oberen Teil mit dem Kommunalwappen belegt, das geteilt ist, oben in Weiß ein aus der Teilung wachsender, rotbewehrter und gelb gekrönter Löwe, unten in Rot eine naturfarbene Meise. Dabei ist der untere Teil eine redende Umsetzung des Stadtnamens, und zwar eine falsch redende, denn der Name der Stadt leitet sich von dem fiktiven Gründer Meiso ab. Der obere Teil erinnert daran, daß die Stadt Meisenheim, die im Jahre 1315 Stadtrechte bekam, einer der Hauptsitze der Grafen von Veldenz war, ehe diese 1444 erloschen und von den Herzögen von Pfalz-Zweibrücken beerbt wurden, weil Anna Gräfin v. Veldenz (1390-1439), die Tochter von Friedrich III. Graf v. Veldenz (1387-1444) und dessen Frau Margarethe v. Nassau-Weilburg (-22.1.1427), im Jahre 1410 Stefan Pfalzgraf bei Rhein zu Simmern und Zweibrücken (23.6.1385-1459) geheiratet hatte, den Sohn von König Ruprecht (5.5.1352-18.5.1410) und Elisabeth v. Zollern-Nürnberg (1358-26.6.1411). Anna Gräfin v. Veldenz war das einzige Kind und damit Erbin des letzten Veldenzer Grafen. Das Stadtwappen mit dem durch Halbierung geminderten Veldenzer Löwen und der Meise taucht schon auf Stadtsiegeln des 14. Jh. auf. Entsprechend der neuen Landesherrschaft wurde im 18. Jh. das Stadtwappen in den Siegeln angepaßt, und die Meise kam auf einen Herzschild. 1935 wurde wieder das historische Wappenbild angenommen.

Abb.: Flagge von Wörth am Main (Unterfranken, Landkreis Miltenberg). Auf rot-weißen Tuch (Farben des Erzstifts Mainz, zu dem Wörth seit 1438 gehörte) ist das Stadtwappen plaziert. Dieses wird durch ein weiß bordiertes Fadenkreuz geviert, Feld 1: in Rot eine gelbe Krone, Feld 2 und 3: in Weiß 2:2 blaue Eisenhütlein (Eisenhutfeh in zwei Reihen), Feld 4: ledig und rot. Das zwischen 1292 und 1298 von König Adolf von Nassau zur Stadt erhobene Wörth hat damit das Wappen der Herren von Cronberg (Kronenstamm) übernommen und lediglich durch das Kreuz abgewandelt. Das hat seinen geschichtlichen Hintergrund darin, daß Kurmainz die Stadt an die von Hoheneck und an die von Cronberg verpfändet hatte. Johann Schweikard von Cronberg, Kurfürst von Mainz, hatte 1624 seine eigene Familie mit der Herrschaft Wörth belehnt. Erst 1720 wurde die Stadt ausgelöst.

Beide Abb.: Bannerflagge am alten Rathaus von Kiedrich (Rheingau-Taunus-Kreis). Am Rathaus weht die Ortsflagge mit dem aktuellen Gemeindewappen, wie es am 29.10.1979 neu genehmigt wurde, das der rot-weißen Flagge aufgelegt ist. Das Gemeindewappen ist gespalten, rechts in Weiß ein roter Zinnenturm, links in Rot ein weißes, pfahlweise gestelltes, mit einem Kreuz verbundenes Doppelrad. Im linken Bild hat der Wind die Bannerflagge gedreht, so daß wir hier die Rückseite sehen. Vorher wurden andere Varianten als Kommunalwappen geführt, wie es auch mehrfach in Kiedrich entdeckt werden kann, in rotem Feld rechts ein silberner Zinnenturm und links ein silbernes, pfahlweise gestelltes, mit einem Kreuz verbundenes Doppelrad (ebenfalls am Rathaus) oder seitenvertauscht (Michaelskapelle, Pfarrkirche). Beide gemeinen Figuren hatten früher also die gleiche Feldfarbe, und die optische Trennung durch die Spaltlinie und Verwendung inverser Farbschemata rechts und links dieser Trennlinie existiert noch nicht, sondern wurde erst 1979 geschaffen.

 

Abb. links: Flagge der Stadt Volkach (Landkreis Kitzingen), aufgenommen vor dem historischen Volkacher Rathaus. Die Flagge ist blau-gelb gestreift und trägt das Stadtwappen, welches gespalten ist, rechts rot-weiß mit drei aufsteigenden Spitzen geteilt, links in Gelb ein blauer Wellenschrägbalken. Die rechte Hälfte steht für das Herzogtum zu Franken und erinnert an die Herrschaft der Würzburger Fürstbischöfe, die linke Hälfte ist inspiriert vom Lauf des Maines in fruchtbarer Landschaft. Vor 1543 wurde ein anderes Wappen geführt, rechts wie beschrieben, links das Wappenbild der Grafen von Castell. Als 1520 das Hochstift Würzburg nach und nach alle Anteile an der Stadt an sich gebracht hatte, war das alte Wappen nicht mehr zutreffend und wurde 1544 durch dieses hier ersetzt, das auch heute geführt wird. Ein Intermezzo gab es 1819-1952, in dieser Zeit wurden die Farben falsch verwendet, rechts Blau statt Rot, links kein Gold, sondern Silber als Feldfarbe. Das wurde glücklicherweise wieder 1952 korrigiert. Abb. rechts: Flagge des Marktes Eisenheim, photographiert in Obereisenheim. Dem rot-weiß gestreiften Tuch liegt das Kommunalwappen auf, rot-weiß geviert mit einem schräglinkem schwarzen Abtsstab über allem, in Feld 1 ein weißes Hufeisen, darin ein aufrechter weißer Komet, in Feld 4 ein gestürztes weißes Hufeisen. Basis dieses Wappens ist dasjenige der Grafen von Castell (die rot-weiße Quadrierung). Das Hufeisen steht für den Namensbestandteil "Eisen" der Gemeinde und zweier der Gemeindeteile, auch wenn das nicht ganz richtig ist und sich der Name tatsächlich von dem Personennamen Isan ableitet. Der Krummstab schließlich erinnert an das Kloster Ebrach, dem hier umfangreiche Ländereien gehörten.

 

Abb. links: Flagge für den Regierungsbezirk Unterfranken, auf rot-weiß gestreiftem Tuch das unterfränkische Wappen, unter rotem Schildhaupt, darin drei weiße Spitzen, gespalten von Blau und Rot, rechts eine schräggelegte, von Weiß und Rot gevierte und zweimal gekerbte Standarte an gelber Lanze, links ein sechsspeichiges weißes Rad, photographiert in Aura im Sinngrund. Diese Bezirksflagge von Unterfranken ist übrigens nie offiziell angenommen worden (das Wappen ist natürlich offiziell), obwohl sie den Regeln der Generaldirektion der Bayerischen Archive Genüge leisten würde. Im Gegensatz dazu sind die Flaggen der bayerischen Bezirke Oberpfalz, Oberfranken und Schwaben offiziell. Die Flaggen der Regierungsbezirke Niederbayern und Mittelfranken sind ebenfalls nur inoffiziell in Gebrauch. Abb. rechts: Flagge der Gemeinde Unterpleichfeld (Landkreis Würzburg, Unterfranken), schwarz-gelb-blau gestreift mit dem Kommunalwappen, gespalten von Gelb und Blau, rechts ein schwarzer Mohr mit grünem Federschutz, der in der Rechten einen Strauß mit drei roten Rosen an grünen Stengeln hält, links ein weißer, mit drei blauen Ringen belegter Schrägbalken (wir sehen die Rückseite). Das Wappen der 1972 aus den ehemals selbstständigen Orten Burggrumbach und Unterpleichfeld entstandenen Gemeinde erinnert an zwei für den Ort bedeutende Adelsgeschlechter, deren Einzelwappen es kombiniert, das der Herren von Grumbach als alte Ortsherren und das der Echter von Mespelbrunn, unter deren Vertreter Fürstbischof Julius der Ort an das Hochstift Würzburg gekommen war.

 

Abb. links: Flagge der Gemeinde Euerbach (Landkreis Schweinfurt, Regierungsbezirk Unterfranken), photographiert im Ortsteil Sömmersdorf, mit zwei Längsstreifen in den Farben Schwarz und Geld, mittag das Ortswappen plaziert, geteilt, oben in Weiß nebeneinander zwei fünfspeichige schwarze Räder, unten in Rot zwei gelbe Schrägbalken. Das Ortswappen ist aus den Einzelwappen der Adelsgeschlechter von Steinau gen. Steinrück (in Silber drei (2:1) schwarze Räder) und von Hutten (in Rot zwei goldene Schrägbalken) zusammengesetzt. Erstere sind seit 1456 in Euerbach ansässig und hatten seit 1604 die alleinige Dorfherrschaft. Letztere waren für den Ortsteil Obbach wichtig. Der Zusammenschluß der Orte Euerbach, Obbach und Sömmersdorf zur Gemeinde Euerbach erfolgte 1978. Abb. rechts: Flagge der Gemeinde Ehrenberg (Rhön, Landkreis Fulda, Regierungsbezirk Kassel), photographiert im Ortsteil Wüstensachsen, eine schöne Wappenflagge, bei der das gesamte Schildbild zur Flagge wurde. Die Flagge ist weiß-rot mit drei Spitzen erhöht geteilt mit erhöhter Mittelspitze, darunter eine weiße, gelb bebutzte Silberdistel. Das Motiv ist abgeleitet vom Fränkischen Rechen, die erhöhte Mittelspitze soll daraus das Gebirge der Rhön machen, und die Silberdistel ist eine regionaltypische botanische Rarität.

 

Abb. links: von der Rückseite photographierte Flagge der Gemeinde Geldersheim (Landkreis Schweinfurt, Regierungsbezirk Unterfranken). Die Flagge ist blauweiß-blau längsgestreift mit verbreitertem Mittelstreifen und belegt mit dem seit 1964 geführten Gemeindewappen, das blau-weiß gespalten ist, rechts eine weiße Getreidegarbe, links unter der blauen Krümme eines Bischofsstabs drei (2:1) blaue Kugeln. Die drei Kugeln und der Stab beziehen sich dabei auf die Attribute des Hl. Nikolaus, der der Patron der Pfarrkirche ist und in alten Dorfgerichtssiegeln vorkommt, neben der Getreidegarbe. Abb. rechts: Flagge des Landkreises Eichstätt (Regierungsbezirk Oberbayern), photographiert in Hofstetten, auf weiß-rot-glber Streifenflagge das Wappen des Landkreises, mit einem weiß-blau schräggerauteten Schildfuß, darüber in Gelb ein roter, mit einem weißen Bischofsstab belegter Pfahl, begleitet rechts von einer schwarzen, rot lodernden Fackel, links von einer schwarzen, aufrechten Hirschstange. Der Schildfuß zeigt die Rauten Bayerns, der Bischofsstab war das Wappen des alten Hochstifts Eichstätt, die Fackel verwesit auf die petrochemische Industrie im Landkreis, und die Hirschstange erinnert an die Grafen von Hirschberg.

 

Abb. links: Flagge der Gemeinde Hitzhofen (Landkreis Eichstätt, Regierungsbezirk Oberbayern), photographiert in Hofstetten, auf grün-weiß-grüner Streifenflagge das seit 1983 geführte Gemeindewappen, rot-weiß geteilt, oben ein aus der Teilungslinie wachsender gelber Löwe, unten ein in drei dreiblättrige grüne Kleeblätter ausgezogener grüner Schildfuß. Hier wurden zwei altgeführte Wappen: Der Löwe erinnert an die Schenk von Geyern, die Farben Rot und Weiß an das Hochstift Eichstätt, und die Kleeblätter spielen auf die alte Marienwallfahrt Maria im Klee in Hitzhofen an. Abb. rechts: Flagge der Stadt Beilngries (Landkreis Eichstätt, Regierungsbezirk Oberbayern). Dieser Typ Flagge ist der phantasieloseste: Das Kommunalwappen wird einfach auf ein weißes Bettuch gedruckt, und es gibt noch nicht einmal Streifen in den Stadtfarben. Das Stadtwappen von Beilngries zeigt auf dieser Flagge in Rot zwei mit den Schneiden nach außen gekehrte weiße Beile mit schwarzen Schäften schräggekreuzt vor einem aufrechten, gelben Bischofsstab. Der Bischofsstab erinnert in anderer Farbe an das Hochstift Eichstätt, das ihn silbern auf Rot als Wappen führte. Die beiden Beile stehen falsch redend für den Stadtnamen.

 

Auf dem Zobelschloß in Giebelstadt weht auf dem Nordostturm die Gemeindeflagge des Marktes Giebelstadt (Landkreis Würzburg, Regierungsbezirk Unterfranken). Das am 31.08.1937 genehmigte Gemeindewappen zeigt in Blau einen silbernen Widderkopf mit goldenem Gehörn, dabei handelt es sich um das alte Wappen der Geyer von Giebelstadt, welches auf diese Weise etwas historisch inkorrekt auf dem Schloß der Zobel weht. Die beiden Geschlechter Geyer und Zobel gehen wohl auf gemeinsame Stammväter zurück, bewohnten auch gemeinsam eine Burg, doch die Geyer trennten sich ab, bauten das Untere Schloß am südlichen Dorfrand (heute Ruine und Ort von Festspielen) und schieden auch aus der Wappengemeinschaft durch die Wahl eines neuen Motives aus, während die Zobel das Zobelschloß errichteten. Die Verwendung des Geyer-Wappens als Kommunalwappen soll an die Zeit des Ritters Florian Geyer erinnern, der um 1490 in Giebelstadt geboren wurde, sich im Bauernkrieg auf die Seite der aufständischen Bauern schlug und 1525 bei Rimpar ermordet wurde. Die beiden Familien wurden durch die Grumbachschen Händel zu politischen Opponenten. Das Zobelschloß wurde im Bauernkrieg zerstört und wurde wieder aufgebaut, das Geyerschloß blieb 1525 heil, stürzte aber im 19. Jh. wegen Vernachlässigung ein, Steine und Holz wurden von der Bevölkerung als Bau- bzw. Brennmaterial ausgeschlachtet. Die Geyer von Giebelstadt wurden 1685 in den Reichsgrafenstand erhoben und starben im Jahre 1708 aus. Die Kommunalflagge von Giebelstadt hat unter einem weißen Haupt mit einem blauen Wappenschild mit einem weißen, gelb gehörnten Widderkopf darin, unten drei Streifen in den Farben Braun, Grün und Gelb. Damit stellt diese Gemeindeflagge den einzigen bekannten Fall innerhalb des Freistaates Bayern mit einem braunen Streifen dar, eine Rarität in der bayerischen Kommunalvexillologie. Von der Symbolik her sollen die drei Streifen braun wie die Erde, grün wie die Saat und gelb wie das reife Korn sein.

 

Abb. links: Flagge der Kleinstadt Geithain im sächsischen Landkreis Leipzig, aufgenommen auf dem Erwin-Vornberger-Platz in Veitshöchheim (am 1.5.1990 wurde zwischen Geithain und Veitshöchheim ein Partnerschaftsvertrag unterzeichnet): Die schwarz-gelb gestreifte Flagge trägt das Stadtwappen, in Gelb eine durchgehende, schwarze, gelbgefugte Zinnenmauer mit drei aufgesetzten Türmen, die äußeren jeweils mit Spitzdächern mit Knauf,der mittlere, stärkere Turm breitbedacht, alle Türme mit je einem betagleuchteten Fenster; zwei weitere offene Fenster sind auch in der Mauer neben einem offenen Durchgang. Das Wappen, welches allgemeine Stadtsymbolik ohne spezifische und typische Elemente zeigt, wurde 1904 vom Stadtarchiv Dresden auf Grund der ältesten Siegel aus dem 15. Jh. festgelegt. Abb. rechts: Flagge der Gemeinde Veitshöchheim im unterfränkischen Landkreis Würzburg, aufgenommen auf dem Erwin-Vornberger-Platz: Die rot-gelb-rot gestreifte Flagge trägt das Kommunalwappen in einer Renaissance-Kartusche mit beidseitiger Einbuchtung, in Rot aus einem dreibeinigen, gelben Ölkessel wachsend der gelb nimbierte, nackte, heilige Vitus, oben beseitet von je einem sechsstrahligen, gelben Stern. Der Hl. Vitus ist Patron des Wallfahrtsortes, ihm ist die örtliche Kirche geweiht, und der Name des Heiligen, der unter Kaiser Diokletian in heißem Öl zusammen mit Modestus und Crescentia den Märtyrertod erlitt, steckt auch im Ortsnamen, der sich aus "Höchheim ad sanctum Vitum", wie er 1301 genannt wird, entwickelte. Dieses Wappen wurde der Stadt am 26.7.1563 vom Würzburger Fürstbischof Friedrich von Wirsberg (regierte 1558-1573) verliehen und am 16.12.1966 von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns bestätigt.

Wappen auf Flaggen, Fahnen und Bannern: Beispiele für Familienflaggen:
Die Verwendung von Wappen auf Flaggen ist natürlich nicht auf das kommunale Flaggenwesen beschränkt, sondern jede wappenführende Familie kann auf ihrem Privatgelände Familienflaggen hissen, die in der Regel das Familienwappen flächig zu einem Rechteck erweitern oder den Wappenschild in ein in den Hauptfarben geteiltes oder gespaltenes Tuch setzen. Besonders nah am Familienwappen und damit erstrebenswert ist natürlich die erste Variante als echte Wappenflagge, bei der die Wappeninhalte lediglich der rechteckigen Form gestalterisch angepaßt oder je nach Inhalten auch frei schwebend dargestellt werden. Bei der zweiten Variante mit aufgesetztem Wappen sollte für die Streifen stets den wichtigsten Farben oder den Farben des Stammwappens der Vorzug gegeben werden. Die Aufnahme des Wappenschildes zur Vermeidung von Verwechslungen ist bei einer Streifenflagge zu empfehlen. Hausflaggen können wie Wappen angenommen und geführt werden.

 

Abb.: Flagge der Freiherren von Seefried an Schloß Adlitz (Ahorntal, Landkreis Bayreuth). Auf gelb-blauem Tuch wird das Wappen gemäß dem Freiherrendiplom vom 17.7.1790 für Wilhelm Christian Friedrich von Seefried geführt: Unter einem blauen Schildhaupt mit drei gelben Sternen ist das Wappen geviert, Felder 1 und 4: in Gelb ein wachsender blau gewandeter Mann mit gelbem Kragenaufschlag und ebensolchem Gürtel, um das Haupt eine gelb-blaue Binde mit abflatternden Bändern, in jeder Farbe eines, zwei grüne Seeblätter in der Hand haltend, Felder 2 und 3: in Weiß ein roter Korallenstrauch. Darüber ist eine Freiherrenkrone mit sieben perlenbesetzten Zinken darstellt. Wir sehen hier die Rückseite des Tuches, der Bezugspunkt für die Blasonierung ist die Stange.

Abb. Flagge auf Schloß Ebnet (Freiburg). Diese Wappenflagge, also die rechteckige Darstellung des Wappenschildes auf Tuch, zeigt das Wappen des derzeitigen Eigentümers: Nikolaus von Gayling-Westphal besitzt das Schloß seit 1975. Das Stammwappen der Gayling von Altheim (auch Geyling geschrieben) zeigt in Blau eine silberne Hirschstange (Geweihstange), auf dem blau-silbern bewulsteten Helm mit blau-silbernen Decken eine silberne Hirschstange (Geweihstange). Es wird im Aschaffenburger Wappenbuch aufgeführt und im Siebmacher Band: Bad Seite: 8 Tafel: 6, Els Seite: 9 Tafel: 11, wobei im Siebmacher als Helmzier jedoch ein beiderseits mit der silbernen Hirschstange belegter blauer Flug angegeben wird. Dieses Wappen der Gayling wurde um das der Westphal vermehrt. Diese hamburgische bürgerliche Familie führt in Silber ein von zwei aufgerichteten schräggekreuzten Pfeilen mit goldenem Schaft und schwarzer Spitze und ebensolcher Befiederung durchbohrtes rotes Herz, darunter ein zweites, kleineres rotes Herz. Die Helmzier ist das Schildbild zwischen zwei silbernen Büffelhörnern zu rot-silbernem Wulst und ebensolchen Decken. Das Wappen wird beschrieben im Siebmacher Band: Bg4 Seite: 48 Tafel: 57. Im vermehrten, gevierten Wappen, wie wir es hier auf der Flagge sehen, ist das Schildbild der Westphal in den Feldern 1 und 4, das Wappen der Gayling in den Feldern 2 und 3. Zu dieser Namens- und Wappenvereinigung kam es, weil die Familie von Gayling mit Heinrich Freiherr Gayling von Altheim (27.11.1847-31.3.1940), badischer Kammerherr und vermählt mit Catharina Carolina Louise Douglas (geb. 24.5.1852), im Mannesstamm erloschen war und die Nachkommen aus weiblicher Linie den Besitz übernommen hatten. Olga Gayling von Altheim (1912-1987), Tochter von Karl Heinrich Gayling von Altheim (18.3.1875-1931), hatte Otto Westphal (1913&ndash2004) geheiratet, und ihre Nachkommen führten seit 1986 die Namens- und Wappenvereinigung durch.

Abb.: Flagge über dem Schloß Dyck bei Jüchen, Besitz der Grafen von Salm-Reifferscheidt-Dyck, das der Streifenflagge aufgelegte Wappenmotiv ist eine Verschmelzung der Einzelwappen von Dyck und Niedersalm.

Flaggen, Fahnen und Banner in Wappen: Beispiele für ihre Verwendung als gemeine Figuren
Hier wird genau der umgekehrte Weg beschritten, nicht das Wappen kommt auf die Flagge, sondern die Fahne oder Flagge kommt in das Wappen.

 

Abb. links: Apelern, Hammerstein-Schloß. Das Wappen der von Hammerstein zeigt in Silber drei (2:1) rote, golden bordierte Kirchenfahnen, auf dem Helm mit rot-silbernen Decken ein roter, mit Hermelin aufgeschlagener Turnierhut, darauf an goldenen Stangen drei rote, golden bordierte Kirchenfahnen. Abb. rechts: Haßfurt, Ritterkapelle. Das Wappen der Grafen von Montfort zeigt in Silber eine dreilätzige rote Kirchenfahne an drei Ringen. Die hier nicht dargestellte Helmzier wäre zu rot-silbernen Decken eine rote Inful (Bischofsmütze) mit zwei silbernen Kugeln an den Spitzen.

 

Abb. links: Haßfurt, Ritterkapelle, Westportal. Hier ist das Rennfähnlein des fürstbischöflichen Wappens zu sehen, in diesem Fall von Fürstbischof Johann II. von Brunn (reg. 1411-1440). Hier wurde beim Anstreichen nicht die Regel beachtet, daß die Inhalte von Flaggen auf den tragenden Stock ausgerichtet sind. Das Rennfähnlein ist korrekt rot-silbern geviert, hier unter Beibehaltung der Farbverteilung schräglinks gelegt, wodurch sich die Farben in den falschen Positionen wiederfinden, denn eigentlich sehen wir so die Rückseite. Abb. rechts: Würzburg, Grafeneckart. Hierbei handelt es sich um die farbveränderte Variante des Rennfähnleins im Stadtwappen von Würzburg. Die Lage der Farbflächen ist hier korrekt. Die Form ist in beiden Fällen ein an einer Lanze mit drei Stoffschlaufen befestigtes Banner, am Flugteil gleichermaßen eckig eingeschnitten wie es sich durch die Art der Befestigung am Liekteil ergibt.

Flaggen, Fahnen und Banner in Wappen: Beispiele für ihre Verwendung als Prunkstücke
Sehr beliebt sind Fahnen, Flaggen oder Standarten als Prunkstücke von Wappen. Das können vexillologische Elemente sein, die von den Schildhaltern getragen werden, das können aber auch Trophäen sein, die rings um ein Wappen zur Dekoration angeordnet werden.

 

Beide Abb.: Details aus dem Wappen des Trierer Kurfürsten Franz Georg von Schönborn an der Abtei Prüm. Als Schildhalter des Wappens der Reichsgrafen von Schönborn dienen zwei widersehende, goldene Löwen, in den hinteren Vorderpranken an goldenen Stangen jeweils eine golden befranste Standarte haltend, rechts golden mit dem schwarzen Doppeladler des Reichs, in den Fängen rechts ein goldenes Zepter und links ein blauer und golden beschlagener Reichsapfel mit goldenem Kreuz, links rot mit silbernem Balken (Erzherzogtum Österreich). Die Adlerstandarte paßt zu dem Feld im Wappenschild mit dem kaiserlichen Doppeladler, welcher mit der Verleihung der Reichsgrafenwürde als Gnadenzeichen ins Wappen kam, und die zweite Standarte paßt zum Feld 8 des vermehrten Schönborn-Wappens, auch hierbei handelt es sich um ein besonderes Gnadenzeichen.

Abb.: Eine Vielzahl vexillologischer Elemente ist hier rings um das Wappen des Großpriors Philipp Wilhelm Graf von Nesselrode-Reichenstein an Schloß Heitersheim gruppiert. Neben vielen nicht näher bezeichneten Elementen fallen zwei Standarten mit dem Johanniterkreuz ins Auge.

Literatur, Links und Quellen:
Whitney Smith, Flags through the Ages and across the World, McGraw-Hill Book Company, New York, NY & al. 1975, ISBN 0-07-059093-1
Whitney Smith, Die Zeichen der Menschen und Völker. Unsere Welt in Fahnen und Flaggen. Deutsche Bearbeitung: Ottfried Neubecker, Reich Verlag, Luzern, Originalausgabe 1975, Neuauflage 1992, ISBN-10: 3724301154, ISBN-13: 978-3724301158
Whitney Smith, Ottfried Neubecker, Wappen und Flaggen aller Nationen, Battenberg-Verlag/Weltbild-Verlag 1983, ISBN-10: 3870451831, ISBN-13: 978-3870451837
Wappenfibel, Handbuch der Heraldik, hrsg. "Herold", Verein für Heraldik, Genealogie und verwandte Wissenschaften, Verlag Degener, Neustadt 1981, S. 222-225
http://de.wikipedia.org/wiki/Flagge#Unterscheidung_der_Begriffe
Ochtendung:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ochtendung#Wappen
Wolken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wolken_%28bei_Koblenz%29#Wappen
Bassenheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bassenheim#Wappen
Meisenheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbandsgemeinde_Meisenheim
Meisenheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Meisenheim
Veldenzer Löwe:
http://de.wikipedia.org/wiki/Grafschaft_Veldenz
Stadtwappen Meisenheim:
http://www.ngw.nl/heraldrywiki/index.php?title=Meisenheim
K. Stadler, Deutsche Wappen - Bundesrepublik Deutschland, Angelsachsen Verlag, 1964-1971, 8 Bände
Wörth am Main:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9676169
Kiedrich, Gemeindewappen und Siegel:
http://www.kiedrich-geschichte.de/cms/front_content.php?idcat=29
Siebmachers Wappenbücher wie angegeben.
Familie Gayling von Altheim:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gayling_von_Altheim
Familie Gayling von Altheim:
http://books.google.de/books?id=wlIBAAAAQAAJ&pg=PA459#v=onepage&q&f=false
Homepage des Schlosses:
http://www.schloss-ebnet.de/
ein herzliches Dankeschön für wertvolle Hinweise und Ergänzungen an Herrn Dieter Linder
Louis Mühlemann: Wappen und Fahnen der Schweiz, erschienen unter dem Patronat der Schweizerischen Heraldischen Gesellschaft und der Schweizerischen Gesellschaft für Fahnen- und Flaggenkunde, Reich Verlag Luzern, 1977, ISBN 3-7243-0150-2
Gemeinde Unterpleichfeld:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9679201
Stadt Volkach:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9675174
Markt Eisenheim:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9679167
Gemeinde Euerbach:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9678128
Gemeinde Geldersheim:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9678132
Landkreis Eichstätt:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9176000
Hitzhofen:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9176132
Stadt Beilngries:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9176114
Wappen des Marktes Giebelstadt:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9679138
Veitshöchheim:
http://www.hdbg.eu/gemeinden/web/index.php/detail?rschl=9679202
Geithain:
http://de.wikipedia.org/wiki/Geithain#Wappen

Das Rennfähnlein - Kirchenfahne, Gonfalon - Wappen auf Fahnen und Flaggen (2)

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